Bei uns soll ein Nahwärmenetz (Biomasse) gebaut werden. Jetzt sollen wir uns entscheiden, ob wir einen Anschluss nehmen. Werden die Kosten nach Antragstellung ebenfalls vom BAFA gefördert? Oder muss ich heute bereits den Förderantrag stellen, obwohl ich nicht weiß, ob das Wärmenetz gebaut wird.
BEG-Anträge sind immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen. Entscheiden Sie sich für einen Anschluss, sollten Sie den Antrag zur Förderung des Wärmenetz-Anschlusses daher rechtzeitig vor weiteren Maßnahmen online einreichen. Denn nach Angaben des BMWK wäre hier schon der Abschluss eines Wärmeliefervertrags vor Antragstellung förderschädlich. Negative Folgen hat die Beantragung nicht. Auch Kosten fallen damit keine an, sofern Sie diese selbst erledigen.
Nachträglich bekommen Sie nur den Steuerbonus für die Sanierung. Dieser ist mit steuerlichen Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent verbunden. Eine Kombination beider Förderangebote ist nicht möglich.