Wir müssen für unseren Kachelkamin einen Filter einbauen lassen. Der ist über einen Kachelofenbauer auch schon bestellt. Besteht da die Möglichkeit, ein Fördergeld zu beantragen?
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Für Kessel und Wasser führende Kamine gilt: Filter und Abscheider für Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr (ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen) fördert der Staat im Zuge der Förderung der Heizungsoptimierung über die BAFA oder den Steuerbonus für die Sanierung. Die BAFA-Förderung ist vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".