Ich habe am 14.02.2023 bei der BAFA einen Antrag auf Förderung des Einbaus einer Fußbodenheizung gestellt. Im Festsetzungsbescheid streicht die BAFA allerdings sämtliche Positionen, die Bodenbeläge und Fußleisten betreffen (sowohl Material, wie auch Arbeitslohn). Meines Erachtens müssten diese gefördert werden. In den späteren Infoblättern über die förderfähigen Maßnahmen und Leistungen wird dies explizit genannt. Bei der neuen Version steht, dass diese Angaben in der neuen Version klargestellt (also nicht geändert und erst seitdem neu gefördert) worden sind. Wie ist die Rechtslage dazu?
Im Jahr 2023 gab es die Förderung der Flächenheizung für Bodenbeläge etc. nur bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Dies änderte sich mit den neuen Förderbedingungen. Relevant sind allerdings immer die Bedingungen, die zum Antragszeitpunkt gegolten haben. In Ihrem Fall gilt also Version 7 des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. In diesem heißt es: Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten, Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbeläge, Wandverkleidung*