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Expertenrat

Ich habe eine Heizungsförderung freigegeben bekommen. Können wir nun auch die Kosten der Flächenheizung nachträglich mit anrechnen?

Frage von Angelo C. am 07.05.2024 

Ich habe einen positiven Bescheid erhalten für die BEG EM Heizungsaustausch und baue eine Wärmepumpe ein. Jetzt überlegen wir, als Umfeldmaßnahme eine Fußbodenheizung nachträglich einbauen zu lassen. Ist das korrekt, dass diese dann zu den gleichen Prozentpunkten (in unserem Fall 55 %) mit gefördert werden? Und da die Fußbodenheizung eingefasst werden muss und dadurch der alte Bodenbelag zerstört wird, bekommt man für die Wiederherstellung der Beläge (Fliesen, Parkett oder Laminat) auch dieselbe Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell ist das möglich. Damit das in Ihrem Fall funktioniert, ist es allerdings wichtig, dass Sie die Extrakosten bereits im Antrag berücksichtigt haben. Da sich die Förderung nachträglich (nach Ablauf der Widerspruchsfrist, vier Wochen nach Zusage) nicht nach oben korrigieren lässt, können Sie die zusätzlichen Ausgaben andernfalls nicht bei der Förderung ansetzen. Alternativ können Sie die bestehende Heizungsförderung dann stornieren und neu beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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