Unsere Gas-Brennwert-Heizung ist Baujahr Okt. 2023. Jetzt wollen wir bei anstehender Renovierung bereits eine Fußbodenheizung einfräsen lassen, um diese später mit einer Wärmepumpe betreiben zu können. Können wir für diese Kosten eine Förderung beantragen?
Fördermittel für eine Heizungsoptimierung mit Flächenheizung können Sie aller Voraussicht nach nicht beantragen. Denn in diesem Fall muss die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre alt sein. Planen Sie den Einbau der Wärmepumpe in den nächsten 36 Monaten, können Sie die Fördermittel für die neue Wärmepumpe bereits jetzt beantragen und die Kosten der Flächenheizung dabei mit angeben lassen. Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Alternativ können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".