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Expertenrat

Kann ich die Kosten für Fußböden und Bodenbeläge bei der 2021 beantragten Heizungsförderung mit angeben?

Frage von Christina W. am 09.05.2024 

Ich habe am 13.12.2021 die BAFA BEG Förderung beantragt, für Wärmepumpe i. V. m. Fußbodenheizung. Sind hier die Bodenbeläge inkl. Einbau durch Fachbetrieb förderfähig oder nur die Materialkosten? Mein Energieberater behauptet felsenfest, dass dies nicht möglich ist, unter BAFA BEG EM STAND 17.12.20., 4.1.1.1. werden aber ausdrücklich Bodenbeläge aufgeführt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

2023 wurden Bodenbeläge nicht mit gefördert. Im Infoblatt zu förderbaren Kosten und Maßnahmen (Version 2.0 vom 21.10.2021) ist die Leistung allerdings noch aufgeführt. Deswegen gehen wir davon aus, dass Sie die Kosten für Material und Einbau auch bei der Förderung angeben können.

Wichtig ist, dass Sie die Kosten im Antrag berücksichtigt haben. Da sich das Förderbudget nachträglich nicht mehr nach oben korrigieren lässt, können Sie die Kosten andernfalls zwar angeben. Eine Förderung würden Sie dafür aber leider nicht mehr bekommen.

Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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