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Expertenrat

Wir möchten eine Flächenheizung nachrüsten. Benötigen wir eine Dämmung und können wir die Kosten bei dem Steuerbonus für die Sanierung angeben?

Frage von Alexander R. am 21.01.2026 

Wir haben eine alte Ölheizung, die älter ist als 20 Jahre. Wir möchten zunächst einmal die alten Heizkörper entfernen und eine Flächenheizung einbauen. Das soll im Zuge einer Heizungsoptimierung gefördert werden. Hierfür kommt nur der Steuerbonus in Frage. Werden hier das Entfernen des alten Fußboden, die neue Fußbodendämmung, der neue Heizestrich und der neue Fußbodenbelag und der hydraulische Abgleich gefördert? Auf welche Anforderungen (Dämmwert etc.) muss hier geachtet werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der DIN 1264 Teil 4 folgen. Diese gibt den erforderlichen R-Wert (Wärmeleitwiderstand) des Aufbaus an, der von der Lage des Bodens abhängt. Es finden sich hier folgende Richtwerte:

 

  • Boden über beheiztem Raum: 0,75 m²K/W
  • Boden über nicht oder nur teilweise beheiztem Raum, über Erdreich oder über Außenluft mit nicht weniger als 0 °C: 1,25 m²K/W
  • Boden über Außenluft mit bis zu - 5 °C: 1,50 m²K/W
  • Boden über Außenluft mit bis zu - 15 °C: 2,00 m²K/W

Die erforderliche Dämmstärke hängt dabei vom Lambda-Wert (Wärmeleitwiderstand) des Dämmstoffs ab (Herstellerangabe). Liegt dieser bei 0,035 W/mK ist über nicht beheizten Räumen eine Stärke von rund 25 mm erforderlich. Über einem nicht beheizten Raum oder über Erdreich liegt die Dämmstärke mit einem Dämmstoff der WLG 035 hingegen bei rund 40 mm. Berechnen lässt sich der Wert mit dem Produkt aus R-Wert und Lambda-Wert (Ergebnis in m).

Unser Tipp: Besprechen Sie das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt an, wie stark die Dämmung sein muss.

Zu den förderbaren Kosten:
Wir gehen davon aus, dass die Fördermittel neben der Flächenheizung auch Kosten für Demontage, Trittschalldämmung, Estrich sowie Bodenbeläge beinhalten. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hierzu von Ihrem Finanzamt. Bitte beachten Sie aber: Die Kosten und die Umfeldkosten für den Einbau einer Flächenheizung können Sie nur bei der steuerlichen Förderung angeben, wenn die System-Vorlauftemperaturen bei maximal 35 °C liegen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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