In einem Altbau soll die gasbetriebene Heizung und Fußbodenheizung in Eigenleistung ersetzt werden, ohne die Anlage zu erneuern oder eine Wärmepumpe zu installieren. Sind Materialien usw. förderfähig?
Der Einbau einer neuen Gasheizung ist heute nur unter Auflagen möglich. Voraussetzung ist, dass die kommunale Wärmeplanung in Ihrer Region bis jetzt nicht veröffentlicht wurde oder, dass diese ein Wasserstoff- oder Wärmenetz vorsieht. Wurde die Wärmeplanung bisher nicht veröffentlicht, müssen Sie die Gasheizung in Zukunft mit Biogas betreiben. Der Anteil steigt dabei schrittweise von 15 Prozent 2029 bis auf 60 Prozent 2050. Sieht die Wärmeplanung ein Wasserstoff- oder Wärmenetz vor, dürfen Sie die Gasheizung einbauen und mit konventionellem Gas betreiben, wenn Sie später auf Wasserstoff oder Nah-/Fernwärme umrüsten.
Fördermittel für die Fußbodenheizung bekommen Sie bei Eigenleistung über das BAFA im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung. Voraussetzung ist, dass die Heizung mindestens 2 und maximal 20 Jahre alt ist. Außerdem müssen Sie auch einen hydraulischen Abgleich durchführen, um die Kosten der Fußbodenheizung bei der Förderung anrechnen zu können.
Erfüllen Sie die Vorgaben, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP-Bonus). Diesen beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn über das BAFA-Portal. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's".
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.