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Expertenrat

Muss die Fußbodenheizung im iSFP aufgeführt sein, um eine Förderung zu bekommen?

Frage von Heiner S. am 12.04.2023 

Ich möchte an meinem zurzeit leerstehenden Elternhaus von 1956 verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchführen. Hierzu ist ein iSFP beauftragt und wird zurzeit noch erstellt. Unter anderem ist der Tausch der Ölheizung mit Ausbau des kellergeschweißten Tanks und der Trennmauer gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen. Ich möchte ferner eine Fußbodenheizung einbauen.

Der Einbau einer Fußbodenheizung taucht im Entwurf des iSFP und im Entwurf der Umsetzungshilfe nicht auf. Muss dieser namentlich im Sanierungsfahrplan und / oder der Umsetzungshilfe genannt sein, um diese Maßnahme gefördert zu bekommen oder ist diese Maßnahme – ohne explizit genannt zu sein – als sog. „Umfeldmaßnahme“ mit dem Einbau einer Wärmepumpe automatisch mit erfasst und förderbar?

Hierzu habe ich leider unterschiedliche Aussagen (auch von der Verbraucherzentrale NRW auf einer Baumesse) erhalten.
Wenn Sie mir hier Klarheit verschaffen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fußbodenheizung ist allein nicht förderbar und daher auch nicht zwangsläufig im iSFP aufzuführen. Wir gehen daher davon aus, dass die Angabe der Wärmepumpe hier ausreicht. Wird diese wie empfohlen mit Fördermitteln eingebaut, sollten Sie auch für die Umfeldmaßnahme Zuschüsse inkl. iSFP-Bonus erhalten. Da der Fall in der Richtlinie zur BEG nicht eindeutig geregelt ist, erhalten Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.

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