Antrag gemäß 458 ist genehmigt, WP bereits eingebaut. Jetzt wird zusätzlich noch das Gäste-WC auf Fußbodenheizung umgerüstet durch einen anderen Unternehmer. Kann ich die Kosten ebenfalls unter dem o. g. Antrag geltend machen?
Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: Ist noch etwas vom Förderbudget übrig, können Sie die Rechnungen dem Antrag zuordnen. Vorausgesetzt, der Verwendungsnachweis wurde bisher nicht aktiviert.
Wurde der Verwendungsnachweis schon eingereicht oder haben Sie die förderbaren Kosten bereits ausgereizt, können Sie die BEG-EM-Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen. Alternativ bleibt Ihnen dann allerdings der Steuerbonus für Handwerkerleistungen.