Wir beabsichtigen, in einem Bestandsgebäude aus dem Jahr 1967 den Austausch der Gasheizung gegen eine Luft-Wasserwärmepumpe vorzunehmen. Hierzu soll nachträglich im Zuge der Erneuerung eine Fußbodenheizung eingefräst werden. Ist es richtig, dass auch diese Maßnahme förderfähig ist und wenn ja, zum gleichen Fördersatz wie die Wärmepumpe?
Die Kosten für eine neue Flächenheizung lassen sich im Zuge der Förderung der Wärmepumpe als Umfeldmaßnahme mit anrechnen. Es gelten die gleichen Konditionen wie bei der Wärmepumpenförderung selbst, Sie müssen aber im Rahmen der förderbaren Kosten bleiben. Seit 2024 sind diese im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Was kostet eine neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung?.