Ich habe eine Frage zur Heizungsförderung, die im August 2022 verändert wurde. Vor diesem Termin habe ich einen Förderantrag zwecks Modernisierung der Heizung in unserem EFH gestellt (Tausch Ölheizung gegen Pelletheizung). Der Antrag wurde genehmigt und wird aktuell realisiert.
Dabei stellt sich die Frage, das ungedämmte Garagentor gegen ein gedämmtes zu tauschen, da die Garage direkt ans Haus angebaut ist, eine Verbindung ins Haus besteht und die Garage zum Haushalt gehört, da direkt angebaut/verbunden. Im Winter ist es im Haus schon merkbar, dass die kalte Garage angrenzt.
Meines Wissens war im o.g. Förderprogramm eine Förderung des Garagentores möglich, um das Gebäude besser zu isolieren und Heizkörper zu sparen. Ist das so/was ist zu beachten? Wo finde ich die o.g. Förderbedingungen?
Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich nicht einfach bei der bestehenden Förderung der Heizung ergänzen. Zudem ist zu beachten, dass bei Wohngebäuden Tore ausschließlich dann (als Außentüren) gefördert werden, wenn sie Teil der thermischen Hüllfläche sind. Das heißt: Fördermittel für das gedämmte Garagentor bekommen Sie nur, wenn die Garage selbst beheizt ist. Nachlesen können Sie das im aktuellen Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Bitte beachten Sie, dass Fördervorhaben in der Regel innerhalb von zwei Jahren umzusetzen sind. Haben Sie den Antrag von 2022 nicht verlängern lassen, kann es daher sein, dass er bereits abgelaufen ist.
Weitere Informationen zur Förderung von Toren und Türen geben wir im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Fenstertausch". Wie Sie die Mittel richtig beantragen, lesen Sie im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Türen.