Wir müssen unseren alten Erdgasofen aus Reparaturzwecken erneuern, kann ich hierfür Förderung beantragen? Wenn ja bitte ich um Zusendung der erforderlichen Unterlagen.
Eine Förderung der KfW (Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit) können Sie beantragen, wenn Sie eine neue Gas-Brennwertheizung einbauen. Dafür muss die Heizung die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen. Weiterhin ist wichtig, dass die Förderung unbedingt vor dem Heizungstausch beantragt wird und ein Sachverständiger von der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes eingebunden wird. Nur er kann die Förderung beantragen (Zuschuss) beziehungsweise die nötigen Bescheinigungen für den Kredit ausstellen. Den KfW-Kredit selbst beantragen Sie dann über die Hausbank.
Zusätzlich vergeben manche Energie- und Gasversorger noch Zuschüsse. Wenn Sie schon die Angebote für Ihre neue Heizung vorliegen haben, nutzen Sie doch einfach unseren kostenlosen Fördergeld-Service. Dabei loten Experten alle für Sie möglichen Zuschüsse aus und stellen Ihnen am Ende unterschriftsreife Anträge zur Verfügung.
Wenn Sie letztendlich doch keine Förderung in Anspruch nehmen möchten, denken Sie bitte daran, dass Sie die Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen können.