Meine Gasheizung für ein EFH wurde 1990 eingebaut. Kann ich noch von der KfW gefördert werden, wenn ich im Dezember 2018 einen Zuschussantrag stelle und die Therme 2019 eingebaut wird?
Fördermittel von der KfW bekommen Sie für den Austausch der alten Gasheizung, wenn es sich bei der neuen Technik um eine Gasbrennwertheizung handelt. Die Zuschüsse (KfW-Programm 430) oder Darlehen (KfW-Programm 152) sind vor dem Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Experten für Energieeffizienz zu beantragen. Haben Sie die Zusage der KfW erhalten, können Sie mit dem Heizungstausch beginnen. Wichtig ist, dass die Zusage immer nur eine begrenzte Zeit gültig ist. Wann sie abläuft, können Sie auf Seite 2 der Zusage unter Punkt "Wie geht´s weiter" nachlesen. Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung". Ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie über unser Online-Angebotstool.