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Expertenrat

Gibt es aktuell noch eine Förderung für eine Renewable-Ready-Gasbrennwertheizung?

Frage von Chriss N. am 03.08.2022 

Unsere alte Gasheizung von 1997 ist defekt und eine Reparatur wird schwierig. Der erste Techniker hat uns eine Gas-Hybridanlage mit zukünftiger Wärmepumpe empfohlen und könnte sie auch gleich verbauen. Da es zurzeit keine Wärmepumpen am Markt gibt. Er meint, dass die Hybridanlage noch gefördert wird. Mit der Regelung 75/25 %. Stimm das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über das BEG gibt es eine Förderung für Renewable Ready Gasbrennwertheizungen in Höhe von 20 Prozent. Um diese zu bekommen, müssen Sie eine Gasbrennwertheizung einbauen, die bereits für die Erweiterung durch eine Wärmepumpe vorgesehen ist. Die Wärmepumpe ist dann spätestens zwei Jahre später in Betrieb zu nehmen. Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen und spätestens am 14. August 2022 beantragen.

Ab 15. August treten die Änderungen der BEG-Reform in Kraft, die eine Förderung der Gasheizung generell nicht mehr vorsehen. In der Bekanntmachung zur BEG-Reform, die seit 28. Juli 2022 gilt, heißt es: Es "[...] können Anträge für die BEG EM Zuschussförderung beim BAFA bis zum Ablauf des 14. August 2022 (24 Uhr) nach den bislang geltenden Bestimmungen (Veröffentlichung vom 16. September 2021, BAnz AT 18.10.2021 B2) gestellt werden, jedoch begrenzt auf einen Antrag pro Antragsteller.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Gasheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

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Kommentare

Chriss N.

Benötigt man für einen BAFA Antrag auf Förderung für neue Heizungen ein Angebot der Firma oder reicht eine Summe X? Es kann ja heute keine Installationsfirma mehr einen Preis angeben bei den langen Lieferzeiten und Preissteigerungen.

ENERGIE-FACHBERATER 

Es genügt, eine Summe X anzugeben, selbst wenn diese mit 60.000 Euro der Obergrenze förderbarer Kosten entspricht. Ein Angebot hilft, die Summe zu bestimmen, ist jedoch nicht erforderlich.

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