Meine Gasheizung wird im Juli 2026 20 Jahre alt und soll dann ersetzt werden. Kann ich die Förderzusage für den Geschwindigkeitsbonus bereits jetzt beantragen, da ich befürchte, dass eine gesetzliche Neuregelung die Förderung verschlechtert?
Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeitsbonus bisher nicht zwanzig Jahre alt, fällt der Klimageschwindigkeitsbonus bei der Förderung weg. Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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