Meine Brennwerttherme scheint def. zu sein. Gibt es eine Förderung, wenn ich diese ersetze und einen neuen Pufferspeicher mit Heizstab dazu nehme?
Für den Austausch der Heizung bekommen Sie in diesem Fall keine finanzielle Unterstützung. Denn eine Förderung für die Heizung gibt es nur, wenn diese auf erneuerbaren Energien basiert. Es gibt allerdings andere Fördermöglichkeiten.
Läuft die Brennwerttherme noch, können Sie 15 bis 20 Prozent Förderung für die Heizungsoptimierung beantragen. Diese bekommen Sie für den hydraulischen Abgleich des Heizsystems, den Einbau eines Pufferspeichers und weitere Arbeiten an der bestehenden Anlage (siehe Punkt 5 Infoblatt förderfähige Maßnahmen). Voraussetzung ist, dass Sie die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Die Gasheizung muss zudem älter als zwei, darf allerdings nicht älter als zwanzig Jahre sein.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Heizungsoptimierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Eine Alternative ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Mit diesem können Sie nachträglich 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" informieren wir über Voraussetzungen und die Antragstellung.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.