Kann ich den KFW-Kredit 152 auch für den Einbau einer Kombi-Anlage aus Gas-Brennwert mit Holzscheitvergaser in Anspruch nehmen? Bisher habe ich eine Gaszentralheizung, die 23 Jahre alt ist.
Das ist möglich. Sie können das KfW-Darlehen aus dem Programm 152 auch für eine Biomasseheizung nutzen, sofern diese ergänzend zu einer neuen Öl- oder Gasbrennwertheizung eingebaut wird (siehe Punkt 1.2.3. Anlage - Technische Mindestanforderungen der KfW). Wichtig ist jedoch, dass der neue Holzvergaserkessel die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ein Experte aus Ihrer Region kann das prüfen und gegenüber der KfW bestätigen. Wichtig ist, dass Sie die Förderung zusammen mit einem Energieberater beantragen, bevor Sie mit der Sanierung starten.
Alternativ können Sie auch den BAFA-Zuschuss mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm 167 kombinieren. Dabei bekommen Sie 2.000 Euro für den neuen Holzvergaserkessel als Zuschuss über das BAFA-Programm Heizen mit erneuerbaren Energien. Die offene Investitionssumme können Sie dann über das KfW-Programm 167 finanzieren. Die Förderung beantragen Sie vor Sanierungsbeginn über das BAFA sowie Ihre Hausbank. Ein Energieberater ist dazu nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Förderung für die neue Heizung".