Unsere Gastherme unterliegt der Austauschpflicht ab 2023. Geplant ist der Austausch durch eine Gas-Brennwerttherme mit Pelletofen 9-kW als Warmluftheizung für die obere Etage. Gibt es dafür eine Förderung?
Nein - in diesem Fall bekommen Sie leider keine Fördermittel. Anders wäre es, wenn Sie die neue Gas-Brennwerttherme mit einem wasserführenden Pelletofen kombinieren. Dieser überträgt einen Teil der Heizwärme auf das Heizungswasser. Die übrige Wärme kommt auch hier dem Aufstellraum zugute. Wichtig ist, dass Sie die Heizungsanlage mit einem Wärmespeicher und einer hybridfähigen Regelung ausstatten. Ist das der Fall, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Gas-Hybridheizung.
Installieren Sie die Pelletheizung spätestens zwei Jahre nach der neuen Gas-Brennwerttherme, bekommen Sie für Erstere einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.
Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor dem Beginn der Baumaßnahme beantragen. Zu diesem Zeitpunkt darf die Gas-Brennwerttherme noch nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen sein.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung". Günstige Vergleichsangebote von Handwerkern aus Ihrer Region erhalten Sie außerdem kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!