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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die Umstellung von Öl auf Gas, wenn bereits eine Solaranlage vorhanden ist?

Frage von Klaus-Peter B. am 01.02.2021 

Wir möchten unsere fast 27-jährige Ölheizung gegen eine Gas-Brennwert-Heizung austauschen. Seit 2007 ist eine heizungsunterstützende Solarthermie Anlage mit 11,6 qm auf dem Dach unserer 1994 bezogenen Doppelhaushälfte. Die Solaranlage und die Ölheizung sind mit einem 1000 L großen Pufferspeicher verbunden. Die Solaranlage wurde seinerzeit mit 10 % vom Anschaffungswert von der BAFA gefördert. Meine Frage ist, ob die Umstellung von Öl auf Gas förderfähig ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung für eine neue Gasheizung bekommen Sie nur dann, wenn es sich um eine Gas-Hybridheizung handelt und die Regenerative-Energien-Anlage mindestens 25 Prozent der Heizlast deckt. Erfüllt die bestehende Solarthermieanlage die technischen Voraussetzungen, können Sie diese unter anderem anrechnen. Sie liefert mit 635 W/m² (theoretischer Wert nach BAFA) rund 7,36 kW und deckt den geforderten Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden, die eine Heizlast von etwa 30 kW oder darunter haben. Da es sich in Ihrem Fall um eine Doppelhaushälfte handelt, reicht die Leistung vermutlich aus, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Ist das der Fall, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent für den Heizungstausch. Die früher entstandenen Kosten der Solaranlage lassen sich dabei nicht noch einmal anrechnen.


Update vom 05.05.2021: Nach aktuellen Informationen vom BAFA ist die Förderung nur dann möglich, wenn es sich bei der regenerativen Energien-Anlage um eine neue Anlage handelt. Nachzulesen ist das unter Punkt 8.09 der Technischen FAQ vom Fördergeber

Eine rechtssichere Antwort bekommen Sie in diesem Fall leider nur von den Experten des BAFA, die das Vorhaben letztlich auch fördern. Ansprechpartner finden Sie hier über die Rufnummer 06196 908-1625 oder das Online-Formular.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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