Wir haben in 2021 eine neue Gas-Brennwerttherme inkl. hydraulischem Abgleich (keine zusätzlichen erneuerbaren Energien) ohne Antrag auf staatliche Förderung einbauen lassen. Wird eine neu zu installierende Wasseraufbereitungsanlage dadurch als Einzelmaßnahme förderfähig oder gilt diese nur als Nebenkosten bei Förderung einer neuen Heizung? Letztendlich ist ja durch die nagelneue Heizung von einer erhöhten Effizienz auszugehen.
In Ihrem Fall bekommen Sie leider keine Fördermittel. Denn die Kosten der Wasseraufbereitung (gilt auch für Warmwasserbereitung) fördert der Staat nur im Zusammenhang mit einem Heizungstausch oder einer Heizungsoptimierung. Der Einbau einer reinen Gasheizung ist heute leider nicht mehr förderbar. Für die Heizungsoptimierung muss die installierte Heizungsanlage mindestens zwei Jahre in Betrieb sein, um Fördermittel zu erhalten. In beiden Fällen ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich.
Eine Ausnahme besteht mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Diesen können Sie im eigenen Haus unabhängig von technischen Eigenschaften der Anlage rückwirkend nutzen. Er reduziert Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Lohnkosten bzw. um maximal 1.200 Euro pro Jahr.