Wie genau funktioniert die Förderung einer wasserstofffähigen Gasheizung? Wir möchten die bestehende Gasheizung tauschen gegen eine wasserstofffähige Gasheizung.
Ein Angebot eines Fachunternehmers liegt uns bereits vor (Viessmann Vitodens). Hier ist beschrieben, dass die Gasheizung zertifiziert ist für den Betrieb mit bis zu 20 % Wasserstoffanteil.
Gibt es die Förderung nur, wenn es technisch möglich ist, zu 100 % mit Wasserstoff zu heizen? Welche Förderkonditionen gibt es hier? Es heißt ja, dass nur die Mehrkosten im Vergleich zu einer "normalen" Gasheizung gefördert werden.
Möchten Sie Fördermittel für eine wasserstofffähige Gasheizung beantragen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage 100 Prozent wassertstofffähig sein. Entsprechende Geräte sind aktuell in der Testphase und sollen voraussichtlich 2025 auf den Markt kommen.
Wichtig ist zudem, dass die Versorgung mit Wasserstoff möglich oder in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist.
Erfüllen Sie diese Voraussetzung, können Sie 5 Prozent der Gesamtkosten bei der Förderung anrechnen. Für diese bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 bis 60 Prozent (Basis-Förderung und optional Einkommensbonus). Anrechenbar sind dabei Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Übrigens: Bekommen Sie die BEG-Förderung für die neue Gasheizung nicht, können Sie im selbst genutzten Haus den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".