Gibt es eine Förderung auch für Austausch der Gasthermen auf Brennwerttechnik in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Mietwohnungen?
Welche Förderung es für den Einbau neuer Gasthermen in einem Mehrfamilienhaus gibt, hängt von der Eigentümerstruktur ab.
Im KfW-Programm 430 werden Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der Sanierungskosten vergeben, bei einem Mehrfamilienhaus aber nur, wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen handelt. Wenn das gesamte Heizsystem optimiert wird, sind sogar 15 % Zuschuss möglich.
Im Programm 151/152 vergibt die KfW zinsgünstige Sanierungskredite unter anderem für den Heizungstausch. Diese Variante der Förderung steht allen Trägern von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen zur Verfügung.
Bedingung ist in beiden Fällen, dass eine Gastherme mit Brennwerttechnik eingebaut wird. Außerdem muss ein Energieberater hinzugezogen werden. Der Zuschuss wird zusammen mit dem Energieberater direkt bei der KfW beantragt, der Kredit mit den Unterlagen vom Energieberater bei der Hausbank. Alle Anträge müssen vor Beginn der Sanierung gestellt werden.