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Expertenrat

Ich habe ein Gebäude mit Wohn- und Nichtwohnteil. Kann ich zur Sanierung die Förderprogramme 261 und 263 kombinieren?

Frage von Thomas B. am 28.10.2025 

Ich habe eine Frage zu einem Sanierungsprojekt. Es handelt sich um ein gemischt genutztes Gebäude: EG = Ladenlokal, 1. und 2. OG = Wohnraum. Alle Geschosse haben circa die gleiche Grundfläche. Der Nichtwohnraum macht also ca. 30 % aus. Wir würden für die energetische Sanierung der OGs (Wohnraum) das KfW-Programm 261 nutzen wollen. Zusätzlich würden wir für das EG (Nichtwohnraum) das KfW-Programm 263 für die energetische Sanierung nutzen wollen. Das müsste doch machbar sein, wenn man dies über zwei separate Anträge stellt, oder?

Der Energieberater müsste den Wohnraum und den Nichtwohnraum dann getrennt bilanzieren, richtig? Ist eine getrennte Bilanzierung grundsätzlich immer möglich oder gibt es Fälle, wo dies nicht machbar ist? Wie seht Ihr die Möglichkeiten, beide KfW-Programme in Anspruch zu nehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten:

 

  • die Art der Nutzung unterscheidet sich wesentlich von der Wohnnutzung und
  • der Flächenanteil der Nichtwohnnutzung an der Gebäudenutzfläche ist nicht unerheblich (in der Regel mehr als 10 %) und
  • die gebäudetechnische Ausstattung unterscheidet sich wesentlich von der Wohnnutzung (z. B. zusätzliche Lüftungstechnik, Kühlung, etc.).

Eine Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Entscheidet sich dieser für die getrennte Betrachtung, sind die Gebäudeteile unabhängig voneinander zu bilanzieren. In dem Fall können Sie auch die Förderangebote wie geplant kombinieren. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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