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Expertenrat

Fördert der Staat nachbarschaftliche Wärmenetze?

Frage von Katharina M. am 15.11.2022 

Ich habe irgendwo gelesen, dass man, wenn man ein nachbarschaftliches Wärmenetz errichtet, von einem anzuschließenden Nachbarn z. B. eine seiner Wohneinheiten zur Förderung der Heizung bzw. der Heizzentrale übertragen lassen kann. Leider finde ich den Artikel nicht mehr. Stimmt das so? Wie muss man hier dann formal vorgehen? Gibt es bei der BEG hierzu einen Punkt bzw. etwas zum Nachlesen bzw. etwas schriftlich hinterlegt, dass man dann etwas in der Hand hat?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung der Nahwärme gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dabei erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder sich an eines anschließen lassen. 


Wichtig ist, dass der Wärmeerzeuger den technischen Mindestanforderungen der Fördergeber entspricht und im besten Falle in einer Liste vom BAFA geförderter Heizgeräte zu finden ist. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5.3 i) der Richtlinie zur BEG-EM-Förderung.

Die Antragstellung erfolgt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über das BAFA-Förderportal. Unterstützung bekommen Sie dabei von unserem Förderservice für die Heizung.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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