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Expertenrat

Wann sind Gebäude bei Gebäude- und Wärmenetzen zusammen und wann getrennt zu betrachten?

Frage von Volke Z. am 03.06.2025 

Wir bekommen aktuell für unterschiedliche BV unterschiedliche Aussagen. Hierzu habe ich folgende Fragen an dieser Stelle.

Ein Gebäudenetz oder ein Wärmenetz besteht aus mehreren Gebäuden und Wohneinheiten. Jedes Gebäude muss bilanzierbar sein. Im Gebäudenetz werden nur die direkt dem Gebäude zugeordneten Arbeiten (auf dem ggf. separaten Grundstück) zugeordnet. Wie sieht es jedoch aus, wenn es sich um einen Straßenzug oder eine Karrebebauung handelt? Z. B. Meierstr 2-8 mit 4 getrennten Eingängen, 4 getrennten Hausnummern und teilweise separaten Hausanschlüssen Gas, Wasser, Strom, Abwasser). Ein Gebäudeteil hat jedoch jeweils die Hausanschlüsse für 2 Hausnummern. Gibt es eine genaue Definition, wann Gebäude als einzelne Gebäude zu sehen sind und somit auch separat bilanziert werden und wann ein Gebäudekomplex als ein Gebäude behandelt werden muss? Dann müsste man ja auch in der Bilanzierungssoftware die aneinander grenzenden Wände als Innenwände zeichnen, damit die Gebäudemasse stimmt.

Gibt es dazu einen verbindlichen Leitfaden oder sollte man vor Angebotsabgabe das jeweils einzeln vorab zusammenstellen und beim BAFA bzw. KfW anfragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese zu einem Gebäude zusammenfassen. Bei aneinander gebauten Reihenhäusern erfolgt die Bilanzierung hingegen üblicherweise einzeln. Die Entscheidung hierüber obliegt nach Aussagen der Fördergeber dem Energieberater. Dieser soll nach Rücksprache mit der KfW anhand folgender Kriterien entscheiden, ob es sich im jeweiligen Fall um zusammenhängende oder einzelne Gebäude handelt:


  • Das Gebäude ist selbstständig nutzbar.
  • Es besteht ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang.
  • Eine Abgrenzung durch die Wärme übertragende Umfassungsfläche ist vorhanden.
  • Die Gebäude haben eine eigene Hausnummer.
  • Es gibt strikte Eigentumsgrenzen.
  • Gebäude haben einen eigenen Eingang.
  • Es existiert eine Trennung durch Brandwände.

Je mehr Kriterien zutreffen, umso eher handelt es sich um einzelne Gebäude. Nach Rücksprache mit der KfW prüfen Fördergeber die Einteilung in aller Regel nicht. Wir empfehlen dennoch, die Entscheidung jeweils nachvollziehbar zu begründen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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