Wir beabsichtigen, eine Hackschnitzelheizung zu verbauen. Diese soll in Gebäude A mit einer Wohnfläche von 300 m². Im selben Gebäude befindet sich darunter eine Firmenhalle mit 140 m². In Gebäude B befindet sich eine WE 110 m² und im Anschluss B-C eine Firmenhalle mit 400 m².
Meine Frage wäre, ob wir 4 Anträge stellen müssen, mit Anschluss an ein Gebäudenetz.
Kann man dann in den Nebengebäuden, wo nicht die Heizung steht, wo nur das Nahwärmenetz erstellt wird, sprich 2-mal Firmengebäude und 1 WE die Fördersummen, wenn noch was übrig bleibt, da hier die kosten nicht so hoch sind, auf den Ersteller der Heizzentrale übertragen, sodass dieser eine höhere Fördersumme bekommt?
In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und die Wärmeverteilung zwischen den Gebäuden hinein. Die förderbaren Kosten hängen dabei von der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Fläche der zu beheizenden Nichtwohnflächen ab.
Wie Sie hier richtig vorgehen, hängt vom Verhältnis der Flächen ab:
Zusätzlich stellen Sie für jedes Gebäude einen separaten Antrag auf Förderung für den Gebäudenetzanschluss. Die förderbaren Kosten hängen dabei von der Anzahl der jeweils versorgten Wohneinheiten bzw. der zu beheizenden Nichtwohnflächen ab.
Eine Übertragung förderfähiger Kosten von den Anträgen „Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz“ auf den Antrag „Errichtung oder Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes“ ist innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen nach Zuwendungsbescheid und nach dem Eingang aller betroffenen Anträge möglich. Wichtig ist, dass Sie dazu das Formular „Übertrag der förderfähigen Ausgaben“ bei allen betroffenen Anträgen hochladen.
Unser Tipp: Planen Sie das Fördervorhaben ganzheitlich mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Der Experte ist zur Antragstellung von Fördermitteln für die Errichtung von Gebäudenetzen ohnehin erforderlich.