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Expertenrat

Muss ich bei einer neuen Heizung für mehrere Gebäude unterschiedliche Anträge zur Förderung der Heizung stellen?

Frage von Daniel G. am 03.12.2024 

Wir beabsichtigen, eine Hackschnitzelheizung zu verbauen. Diese soll in Gebäude A mit einer Wohnfläche von 300 m². Im selben Gebäude befindet sich darunter eine Firmenhalle mit 140 m². In Gebäude B befindet sich eine WE 110 m² und im Anschluss B-C eine Firmenhalle mit 400 m².

Meine Frage wäre, ob wir 4 Anträge stellen müssen, mit Anschluss an ein Gebäudenetz.

Kann man dann in den Nebengebäuden, wo nicht die Heizung steht, wo nur das Nahwärmenetz erstellt wird, sprich 2-mal Firmengebäude und 1 WE die Fördersummen, wenn noch was übrig bleibt, da hier die kosten nicht so hoch sind, auf den Ersteller der Heizzentrale übertragen, sodass dieser eine höhere Fördersumme bekommt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und die Wärmeverteilung zwischen den Gebäuden hinein. Die förderbaren Kosten hängen dabei von der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Fläche der zu beheizenden Nichtwohnflächen ab.

Wie Sie hier richtig vorgehen, hängt vom Verhältnis der Flächen ab:


  • Erfolgt eine Nutzung überwiegend als Wohngebäude (Gebäude mit mehr als 50 % Wohnnutzung), ist eine zentrale Heizungsanlage (einschließlich des hydraulischen Abgleichs bzw. der Optimierung bestehender Anlagen) sowie eine zentrale Lüftungsanlage über die BEG EM für Wohngebäude förderfähig. Bei der Ermittlung des Förderhöchstbetrages zählen die Nichtwohnflächen nicht als Wohneinheiten.
  • Erfolgt eine Nutzung überwiegend als Nichtwohngebäude (Gebäude mit mindestens 50 % Nichtwohnnutzung), ist eine zentrale Heizungsanlage (einschließlich des hydraulischen Abgleichs bzw. bei bestehenden Anlagen deren Optimierung) sowie eine zentrale Lüftungsanlage über die BEG EM für Nichtwohngebäude förderfähig. Für die Ermittlung des Förderhöchstbetrages zählen die zu Wohnzwecken genutzten Flächen ebenfalls zur Nettogrundfläche.
  • Alternativ ist bei einer getrennten Behandlung (nach GEG bzw. BEG) eine getrennte Antragstellung und anteilige Zuordnung der Kosten einer zentralen Heizungs- bzw. Lüftungsanlage auf die Wohn- bzw. Nichtwohngebäudeförderung möglich. So können insgesamt höhere förderfähige Ausgaben – berechnet nach Wohneinheiten für den WG-Teil und nach Fläche für den NWG-Teil – für ggf. benötigte größere Heizungsanlagen gefördert werden.

Zusätzlich stellen Sie für jedes Gebäude einen separaten Antrag auf Förderung für den Gebäudenetzanschluss. Die förderbaren Kosten hängen dabei von der Anzahl der jeweils versorgten Wohneinheiten bzw. der zu beheizenden Nichtwohnflächen ab.

Eine Übertragung förderfähiger Kosten von den Anträgen „Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz“ auf den Antrag „Errichtung oder Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes“ ist innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen nach Zuwendungsbescheid und nach dem Eingang aller betroffenen Anträge möglich. Wichtig ist, dass Sie dazu das Formular „Übertrag der förderfähigen Ausgaben“ bei allen betroffenen Anträgen hochladen.

Unser Tipp: Planen Sie das Fördervorhaben ganzheitlich mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Der Experte ist zur Antragstellung von Fördermitteln für die Errichtung von Gebäudenetzen ohnehin erforderlich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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