Ich hätte eine Frage zu den im iSFP ermittelten U-Werten. Wenn etwa die Fassade im iSFP auf den U-Wert 0,18 virtuell saniert wurde, ist dieser Wert dann auch zwingend für eine BAFA-Förderung zu erreichen oder muss nur mindestens der BEG-U-Wert von 0,2 erreicht werden?
Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen Sanierungsfahrplan ein besserer Wert empfohlen wird. Ebenso möglich ist es, die BAFA-Vorgaben zu übertreffen. Auch in diesem Fall sind Sie zur Förderung berechtigt.
Wie Sie die Förderung der Fassadendämmung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.