Ein Kunde (Landwirt) möchte eine Hackschnitzelanlage errichten und damit über eine Nahwärmeleitung ein leer stehendes Haus (gehört der Gemeinde) beheizen. Welches Förderprogramm gibt es?
Genau wie im Wohnungsbau gibt es auch im Nichtwohnbau die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Über diese erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 35 bis 40 Prozent für die Errichtung einer Biomasseheizung. Voraussetzung ist, dass die Hackschnitzelheizung die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Außerdem muss sie mindestens 50 % der erzeugten Wärme für die Warmwasserbereitung, die Raumheizung oder die Einspeisung in ein Gebäudenetz aufwenden.
Wichtig zu wissen: Nach der Änderung der BEG-Richtlinien sinken zum 15. August 2020 die Förderkonditionen. Erhältlich sind dann Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent, die Sie mit einem Austausch-Bonus für Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen und mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen um 10 Prozent steigern können.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Holzheizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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