Ich möchte wissen, ob ich die maximalen förderfähigen Kosten für BAFA-Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle in Höhe von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) + die 30.000 € für die Heizungstauschförderung pro Jahr gegenseitig voneinander unberührt bleiben bzw. ob sich dadurch die förderfähigen Kosten reduzieren, wenn man beides beantragt?
Sie können beides miteinander kombinieren oder unabhängig voneinander beantragen. Wichtig zu wissen ist aber, dass nur die 30.000 bzw. 60.000 Euro der Förderung für Einzelmaßnahmen am Gebäude jährlich zur Verfügung stehen. Die 30.000 Euro an Kosten für den Heizungstausch stehen Ihnen nur einmalig zur Verfügung. Sie können das Budget aber mit mehreren Anträgen, auch verteilt über mehrere Jahre, ausreizen.
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