Ich möchte meine Hauseingangstür erneuern und Fördermittel beantragen. Wie ist der Werdegang dazu?
Die Erneuerung einer Hauseingangstür wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Hier haben Sie generell zwei Möglichkeiten: Eine Förderung aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" oder eine Förderung der Haustür mit höherem Einbruchschutz.
Planen Sie einen Zuschuss zur energetischen Sanierung (Programm 430) zu beantragen, gibt die KfW 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Investition muss dazu höher als 3.000 € sein. Voraussetzungen dafür sind:
Alternativ zur Zuschussvariante, bietet die KfW über das Programm 151/ 152 "Energieeffizient Sanieren - Kredit" auch ein zinsgünstiges Darlehen. Dieses ist bei Ihrer Hausbank zu stellen.
Planen Sie einen Zuschuss für besseren Einbruchschutz (Programm 455) zu beantragen, gibt die KfW ebenfalls 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Investition muss hier jedoch nur höher als 500 € sein. Voraussetzungen dafür sind:
Auch hier gibt es alternativ zur Zuschussvariante ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit". Dieses ist über Ihre Hausbank zu beantragen.
Alle wichtigen Informationen zum Thema haben wir Ihnen auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" zusammengestellt.