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Expertenrat

Wie kann ich Fördermittel für eine neue Haustür beantragen?

Frage von Kuci B. am 04.10.2020 

Ich würde gerne meine Haustür wechseln und mich über Möglichkeiten und Preise von Ihnen beraten lassen. Ich hatte auf Ihrer Homepage vom KfW Programm 430 gelesen und würde mich auch dort über eine Aufklärung/ Beratung diesbezüglich freuen!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für den Austausch einer alten Haustür stehen verschiedene Förderprogramme zur Auswahl. So gibt es Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430 oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm 152. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die neue Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht und Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater beantragen.

Alternativ dazu bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 10 bis 20 Prozent auch über das KfW-Programm 455-E. Neben dem U-Wert muss die neue Tür hier auch hohe Anforderungen an den Einbruchschutz (Widerstandsklasse 2 nach DIN EN 1627) erfüllen.

Eine weitere Alternative ist der Steuerbonus für die Sanierung. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie im KfW-Programm 430. Sie können die Mittel aber nachträglich beantragen und erhalten eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, die auf drei Jahre zu verteilen ist.

Einen Überblick gibt unser Beitrag zur Förderung der neuen Haustür. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Förderung mit wertvollen Hinweisen und Tipps gibt unser interaktives Förder-eBook.

Verbindliche Informationen zum Preis der neuen Haustür bekommen Sie nur mit einem individuellen Angebot. Anfordern können Sie diese kostenfrei und unverbindlich über unser Angebots-Tool für die neue Haustür.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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