Wir beabsichtigen, unsere alte Haustür zu erneuern und bitten um Beratung zur Erhaltung eines Zuschusses. Wir wohnen in Bremen.
Tauschen Sie die Haustür aus, gibt es verschiedene Zuschuss-Fördermöglichkeiten. Eine bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen. Hier erhalten Sie eine Förderung für die neue Haustür in Höhe von 20 bis 25 Prozent, wenn diese einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. Die Mittel sind vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes zu beantragen.
Alternativ steht Ihnen aktuell auch der KfW-Zuschuss für mehr Einbruchschutz zur Verfügung. Diesen erhalten Sie über das Programm 455-E der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht und die Anforderungen an die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN EN 1627 erfüllt. Die Mittel sind ebenfalls vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen. Ein Energieberater ist allerdings nicht erforderlich.
Wichtig zu wissen: Nach Informationen der KfW sind die Fördermittel im Programm 455-E nahezu erschöpft. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr lange möglich.
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen mit dem Steuerbonus für die Sanierung (20 Prozent der Sanierungskosten) und dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen (20 Prozent der Handwerkerlohnkosten). Diese können Sie nachträglich ohne Energieberater nutzen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Haustüren.