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Expertenrat

Bekomme ich Zuschüsse für den Austausch von Haus- und Balkontüren?

Frage von Ingrid K. am 10.03.2021 

Ich möchte gerne meine Haustür und die Balkontüren austauschen. Kann ich hierzu einen Zuschuss der KfW bekommen? Würde mich über eine baldige Rückmeldung freuen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zuschüsse für Balkontüren und Haustüren bekommen Sie über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG). Voraussetzung ist, dass die Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreicht. Für die Balkontüren gilt ein Grenzwert von 0,95 W/m²K. Erfüllen Sie die technischen Mindestanforderungen, können Sie Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent beantragen. Empfiehlt ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme, sind sogar 25 Prozent Förderung für die Türen möglich.

Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA beantragen. Dazu benötigen Sie auch die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.

Geht es um die Förderung der Haustür, steht Ihnen mit dem Programm 455-E der KfW eine Alternative zur Verfügung. Hierüber bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 10 bis 20 Prozent, müssen aber eine Tür mit hohen Anforderungen an den Einbruchschutz einbauen. Die Mittel beantragen Sie vor der Sanierung über das Zuschussportal der KfW. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

Suchen Sie nach unverbindlichen Angeboten für die geplante Sanierung, bekommen Sie diese kostenfrei über unser Online-Angebotstool.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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