Ist es richtig, dass ich für die Förderung zum Einbau der Haustüranlage keinen Energieberater benötige? Kann ich die Handwerkerleistungen steuerlich absetzen und trotzdem den vollen Rechnungsbetrag je 2 x 7 Prozent und einmal 6 Prozent über 3 Jahre absetzen?
Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. Sie müssen die Maßnahme allerdings von einem Fachhandwerker durchführen lassen und benötigen auch eine Erklärung nach dem Muster der obersten Finanzbehörde von diesem. Die Kombination aus dem Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c und dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35 a ist nicht möglich. Hier müssen Sie sich für eine Lösung entscheiden. Auch die Kombination mit der BEG-Förderung für Haustüren ist nicht zulässig.