Wir besitzen in Bremervörde, Niedersachsen, einen Ferienbungalow. Leider ist die Haustüre die einfachste Verarbeitung. So gut wie keinen U-Wert. Wie kann ich KfW-Gelder dafür beantragen?
Nach Punkt 3v) der BEG-EM-Richtlinie sind Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser nur dann förderfähig, wenn sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Gebäude mindestens vier Monate im Jahr beheizen. Alternativ können Sie auch nachweisen, dass Sie mehr als 25 Prozent der Energie bei ganzjähriger Nutzung verbrauchen (siehe § 2 GEG). Eine entsprechende Bestätigung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region.
Erfüllen Sie die Vorgaben, können Sie die BEG-EM-Förderung für die neue Haustür beantragen. Mit dieser bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Kosten. Die Voraussetzung ist, dass die neue Haustür hohe energetische Anforderungen erfüllt. So fordert das BAFA hier einen U-Wert von 1,3 W/m² oder besser. Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Haustür.