Wir haben im Oktober/November 2020 eine neue Haustür einbauen lassen, bekommen wir noch eine Förderung?
Nachträglich steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür den technischen Vorgaben entspricht und Ihr Handwerker eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Bundesfinanzverwaltung ausstellt.
Erreichen Sie die hohen technischen Anforderungen zur Förderung der Haustür nicht, bleibt Ihnen noch der Steuerbonus für Lohnkosten, über den Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten (keine Materialkosten) steuerlich geltend machen können.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Haustüren herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.