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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die neue Haustür nachträglich?

Frage von Meike H. am 24.06.2021 

Wir haben im Oktober/November 2020 eine neue Haustür einbauen lassen, bekommen wir noch eine Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nachträglich steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür den technischen Vorgaben entspricht und Ihr Handwerker eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Bundesfinanzverwaltung ausstellt.

Erreichen Sie die hohen technischen Anforderungen zur Förderung der Haustür nicht, bleibt Ihnen noch der Steuerbonus für Lohnkosten, über den Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten (keine Materialkosten) steuerlich geltend machen können.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Haustüren herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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