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Expertenrat

Bekommen wir nachträglich eine Förderung für die neue Haustür?

Frage von Christiane W. am 09.05.2024 

Wir haben am 02.05.2024 eine neue Haustür bekommen und jetzt erst erfahren, dass es dafür eine Förderung gegeben hätte. Kann ich das noch nachträglich beantragen? Und wenn ja, wie?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nachträglich bekommen Sie nur den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Haustür. Voraussetzung ist, dass die neue Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. Bestätigt Ihr Fachhandwerker das, können Sie 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten zumindest 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen.

Weitere Informationen geben wir Ihnen in den Beiträgen "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" und "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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