Ich habe heuer bereits 2 Haustüren und eine Nebeneingangstüre einbauen lassen. Jedoch wurde ich nicht gut beraten, welche Förderung ich beantragen könnte. Gibt es nachträglich noch eine Möglichkeit?
Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten Immobilie, können Sie aber einen Steuerbonus nutzen. Erfüllen Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz (U-Wert 1,3 W/m²K oder besser) können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Möglich ist das nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. Dazu benötigen Sie ein vom Handwerker oder von einem Energieberater ausgefülltes Musterformular.
Alternativ können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen nach § 35a EStG".
Wichtig zu wissen ist, dass die Möglichkeiten zur Förderung für Maßnahmen in Deutschland gelten.