Ich möchte eine Immobilie mit bestehender Ölheizung sanieren. Hierzu möchte ich zunächst den Heizkörpertausch auf Niedertemperaturheizkörper fördern lassen. So wie ich das verstehe, ist dort die Einbindung einer Energieberatung nicht notwendig, die technische Projektbeschreibung kann auch durch ein Fachunternehmen erfolgen. Wie erfolgt der Antragsprozess, wenn die geforderte Heizlastberechnung nach Verfahren B extern gemacht werden soll? Insbesondere stellen sich mir die Fragen nach dem Angebot mit aufschiebender Bedingung (zwei Anträge?).
Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für Schritt richtig vorgehen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Den Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung benötigen Sie dabei nur für eine Leistung – die Heizlastberechnung können Sie also fremdvergeben.
Geht es später um die Förderung der Heizung, ist ein neuer Antrag bei der KfW zu stellen. Am sichersten ist es, wenn Sie damit warten, bis die Heizungsoptimierung abgeschlossen ist.
Wichtig zu wissen: Reizen Sie die förderbaren Kosten nicht aus, kann es sich mehr lohnen, den Tausch der Heizkörper mit der Heizung fördern zu lassen. Anstelle von 15 bis 20 Prozent Förderung bekommen Sie dann einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 Prozent. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung. Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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