Ich habe ein Haus (Baujahr 1910/1914), in dem in fast jedem Raum ein Einzelofen eingebaut war. Im Zuge einer Sanierung haben wir nun eine Erdgas-Heizung installiert. Gibt es dafür nachträglich noch eine Förderung?
Da die Heizung bereits installiert ist, bekommen Sie leider keine Förderung mehr durch die KfW. Haben Sie mit der Heizung auch eine Solaranlage - zum Beispiel zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung - installiert, könne Sie bis zu 9 Monate nach der Inbetriebnahme eine Förderung der BAFA beantragen. Neben den Zuschüssen zur Solarthermie bekommen Sie für eine Gas-Brennwertheizung dabei einen Bonus von 500 Euro. Wie das funktioniert, erklärt B.Sc. Thomas Ogsoka im Beitrag "Förderung für Solarthermie und Pufferspeicher".
Ist beides nicht möglich, können Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten am Ende des Jahres von der Steuer absetzen. Insgesamt erhalten Sie dabei einen Bonus von bis zu 1.200 Euro. Worauf es dabei ankommt, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"