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Expertenrat

Kann ich die Förderung der Heizung wie geplant beantragen?

Frage von Ulf R. am 21.10.2025 

Ich habe eine Frage zum Förderprogramm 458. Wir möchten in unserem Haus die vorhandene Ölheizung gegen eine Erdwärmepumpe austauschen lassen und möchten gerne eine Förderung gemäß Programm 458 beantragen.

Es handelt sich dabei um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten (WE). In WE1 wohnen meine Eltern (Rentner mit nur kleiner Rente), in WE 2 wohne ich selbst. Im Grundbuch ist sowohl meine Mutter als auch ich jeweils mit 50 % Anteil am Eigentum eingetragen. Die zwei Wohneinheiten erfüllen die KfW-Anforderungen für eine Wohneinheit (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche und Bad/WC). Es gibt jedoch nur einen Hausanschluss für Strom und Wasser, d. h., auch nur jeweils einen Hauptzähler. Für WE2 erfolgt die Abrechnung von Strom und Wasser über Zwischenzähler.

Wenn ich die Informationen auf der KfW-Internetseite richtig verstehe, gilt für WE1 ein Förderhöchstbetrag von 30.000 € und für WE2 nochmal 15.000 €, insgesamt also 45.000 €. Für beide Wohneinheiten zusammen könnte ein Basisantrag gestellt werden, in dem für diese 45.000 € die Basisförderung (30 %) und der Effizienzbonus (5 %) beantragt werden.

Da beide Wohneinheiten von uns Eigentümern selbstgenutzt werden, könnte für jede der beiden Wohneinheiten ein Zusatzantrag gestellt werden. Meine Eltern könnten sowohl den Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) als auch den Einkommensbonus (30 %) (wg. Rente < 40.000€) beantragen. Hier würde dann aber die Obergrenze des Fördersatzes von 70 % gelten.

Ich könnte für meine Wohneinheit nur den Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) beantragen (Jahresgehalt > 40.000€). Für beide Zusatzanträge würden jeweils 50 % des Förderhöchstbetrags, also 22.500 €, gelten.

Ist das so korrekt oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist korrekt. Sie haben die Vorgaben korrekt erfasst und können wie geplant vorgehen, da es sich bei Ihnen um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus handelt. Weitere Informationen zum Ablauf geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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