Müssen alle 3 Eigentümer auf dem Förderantrag für eine Wärmepumpe unterschreiben oder nur einer? Situation: Die vermietete Doppelhaushälfte wurde bereits an die drei Kinder mit Nießbrauchsrecht für den ehemaligen Eigentümer überschrieben. Der Nießbraucher möchte den Heizungstausch durchführen und auch bezahlen. Die Kinder stehen alle im Grundbuch. Kann eines der Kinder den Antrag stellen oder ist ein gemeinsamer Antrag mit drei Unterschriften nötig?
Hier genügt es, wenn ein Eigentümer die Förderung beantragt. Unter Umständen benötigen Sie eine Vollmacht von den anderen Eigentümern. Wie Sie die Förderung für die neue Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.