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Expertenrat

Müssen wir Fördermittel für ein Zweifamilienhaus beantragen, wenn wir zwei Wohnungen gemeinsam nutzen?

Frage von Wilfried F. am 07.04.2026 

Meine Frau und ich wollen eine Wärmepumpe installieren und von der KfW die Förderung beantragen. Wir bewohnen zusammen ein Zweifamilienhaus mit einem Strom-, Wasser- und Gaszähler. Im Wohnungsgrundbuchamt ist meine Frau für eine Wohnung als alleinige Eigentümerin eingetragen, für die andere Wohnung sind wir beide mit gleichen Teilen eingetragen. Der Energieberater, der für den Förderantrag bei der KfW zuständig ist, bewertet unser Haus als Wohnungseigentümergemeinschaft, was zu einer wesentlich geringeren Fördersumme führt. Meine Frage: Hat er recht damit und wie bewerten Sie das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie folgt auf die Förderung aus:


  • Sie können 45.000 Euro an Kosten bei der Förderung geltend machen
  • Sie bekommen einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent auf die Höhe der Kosten
  • Sie können den Einkommen- und den Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nur für eine Wohnung geltend machen
  • Die Boni bekommen Sie damit für maximal 22.500 Euro der förderbaren Kosten

Wäre jeder von Ihnen Eigentümer nur einer Wohnung (nicht doppelt), könnten Sie zunächst die Basisförderung und anschließend für jede Wohnung in einem Zusatzantrag die Bonusförderung für je eine Wohnung beantragen. Ob das auch in dieser Konstellation möglich wäre, wenn Sie nachweisen, dass jeder in einer Wohnung wohnt, ist mit den Experten der KfW abzustimmen. Diese erreichen Sie dazu telefonisch über die Rufnummer 0800 539 9013.

Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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