Meine Frau und ich wollen eine Wärmepumpe installieren und von der KfW die Förderung beantragen. Wir bewohnen zusammen ein Zweifamilienhaus mit einem Strom-, Wasser- und Gaszähler. Im Wohnungsgrundbuchamt ist meine Frau für eine Wohnung als alleinige Eigentümerin eingetragen, für die andere Wohnung sind wir beide mit gleichen Teilen eingetragen. Der Energieberater, der für den Förderantrag bei der KfW zuständig ist, bewertet unser Haus als Wohnungseigentümergemeinschaft, was zu einer wesentlich geringeren Fördersumme führt. Meine Frage: Hat er recht damit und wie bewerten Sie das?
Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie folgt auf die Förderung aus:
Wäre jeder von Ihnen Eigentümer nur einer Wohnung (nicht doppelt), könnten Sie zunächst die Basisförderung und anschließend für jede Wohnung in einem Zusatzantrag die Bonusförderung für je eine Wohnung beantragen. Ob das auch in dieser Konstellation möglich wäre, wenn Sie nachweisen, dass jeder in einer Wohnung wohnt, ist mit den Experten der KfW abzustimmen. Diese erreichen Sie dazu telefonisch über die Rufnummer 0800 539 9013.
Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.