Erhält man nur eine anteilige KfW-Förderung für den Heizungstausch im Einfamilienhaus, wenn mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind? Konkret im Grundbuch Mutter 50 % und Tochter 50 %. Mutter hat den alleinigen Hauptwohnsitz und es gibt keine weiteren Haushaltsmitglieder. Wird die Förderung generell und insbesondere der Einkommensbonus dann um 50 % aufgrund der Eigentumsverhältnisse gekürzt? Wie erhält man die restlichen 50 % der Förderung in diesem Fall? Rechnungen laufen alle über Antragsteller (Mutter), das wäre anders auch gar nicht möglich.
Sofern es sich um ein Einfamilienhaus handelt, Sie (die Mutter) mit Hauptwohnsitz im Haus wohnen und auch eingetragene Eigentümerin sind (wenn auch nur zum Teil), bekommen Sie die volle Förderung der Heizung. Eine Aufteilung der Förderung erfolgt nur dann, wenn es mehrere Wohneinheiten gibt. In diesem Fall würden Sie den Bonus nur anteilig bekommen.
Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.