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Expertenrat

Kann ich eine andere Heizung einbauen als im Förder-Antrag angegeben?

Frage von Manuela D. am 11.08.2022 

Ich habe eine Frage zu einer Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen. Wenn ein Antrag gestellt wurde mit einem Gerät z. B. Pellet 152 er und dann kommt ein Pellet 212 er zum Einbau. Geht das, muss man da etwas nachbeantragen? Kann ja sein, dass es dieses Modell nicht mehr gibt, wenn der Antrag schon länger gestellt wurde. Ich habe Bedenken, dass dann die Förderung ganz wegfällt, wenn man ein anderes Gerät eingebaut. Können Sie mir da irgendwie helfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist in der Regel kein Problem. Entscheiden Sie sich für eine andere Heizung aus einer Liste förderbarer Wärmeerzeuger vom BAFA (z. B. Liste förderbarer Pelletkessel), müssen Sie nichts weiter unternehmen. Entscheiden Sie sich für eine Anlage, die nicht in der Liste aufgeführt ist, müssen Sie einen Änderungs-Antrag über das BAFA-Portal stellen. Die Experten prüfen dann individuell, ob die gewählte Heizung den technischen Vorgaben entspricht. Selbst ein komplett anderes Heizsystem ist wählbar, wenn Sie einen entsprechenden Änderungs-Antrag stellen.

Wichtig: Die Förderkonditionen sinken zum 15.08.2022 teilweise stark. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Förderung der Pelletheizung spätestens am 14.08.2022 zu stellen, um von den aktuellen Konditionen zu profitieren. Nach der Antragstellung haben Sie dann mindestens 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Kommt es ohne Ihr Verschulden zu weiteren Verzögerungen, können Sie zudem eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums um weiter 24 Monate beantragen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der fristgerechten Beantragung der Fördermittel? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Last-Minute-Förder-Service.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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