Bekomme ich beim Einbau einer neuen Pelletheizung die 30 % Grundförderung, wenn der bestehende Scheitholzkessel alternativ weiter genutzt werden soll?
Auch in diesem Fall bekommen Sie die Förderung für die Pelletheizung. Sie können auch den Emissionsbonus (5 Prozent) sowie den Einkommensbonus (30 Prozent) beantragen, wenn Sie die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Nur der Klima-Geschwindigkeitsbonus kommt in Ihrem Fall nicht infrage. Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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