Ich habe eine Frage zur Wärmepumpenförderung über den KfW-Zuschuss 458 und hier insbes. zum Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20%. Wir haben noch eine Gasheizung aus 01.2007 und möchten diese gerne demnächst durch eine WP ersetzen. Ich möchte daher wissen, ob die "alte Heizung" zum Zeitpunkt der Antragstellung der KFW-Förderung, oder zum Zeitpunkt des Austauschs, bzw. zur Vorlage des Verwendungsnachweises mind. 20 Jahre alt sein muss.
Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau nachweisen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers. Dieses bekommen Sie in der Regel aus dem Kehrbuch des zuständigen Bezirks-Schornsteinfegers.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.