Ich habe bereits eine KfW-Förderzusage für den Heizungstausch erhalten. Ebenso habe ich bereits einen abrufbaren KfW-358-Kredit. Nun ist es jedoch so, dass die Heizung vom Hersteller direkt eingebaut werden soll und der Anschluss an das Gebäudenetz samt Bereitstellung der Pufferspeicher durch den BnD einen Betrieb.
Durch dieses Vorgehen ergeben sich jedoch eventuell Probleme mit etwaiger Haftung und Gewährleistung im Verlauf. Nun wäre die Planung, einen anderen Hersteller des Wärmeerzeugers zu wählen samt einem anderen, vom Hersteller zugelassenen Betrieb, der den Wärmeerzeuger einbaut. Die BND würde dann der andere Betrieb erstellen. An den reservierten Fördermitteln ändert sich nichts. Wie wäre jetzt das weitere Prozedere diesbezüglich zu koordinieren?
Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. Wichtig ist, dass die neuen Anlagen ebenfalls den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Ist das der Fall, ist eine Nachricht an den Fördergeber nicht erforderlich. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zur KfW (0800 539 9013). Die Experten der Förderbank beantworten konkrete Fragen zu Ihrem Fördervorhaben individuell.