Im BAFA Antrag habe ich eine Biomasseanlage von ETA angegeben. Darf ich jetzt eine andere Anlage verbauen? Die Leistung bleibt gleich.
Das ist möglich. Bleibt es bei der Biomasseheizung und Sie wählen ein Modell aus der Liste förderbarer Biomasseanlagen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ändert sich die Technologie oder Sie planen den Einbau einer Heizung, die nicht in der erwähnten Liste zu finden ist, informieren Sie den Fördergeber darüber. Dazu laden Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch.